Beim Eintritt in den Kindergarten bzw. bei der Einschulung erhalten die Kinder ein Schulzahnpflege-Kontrollheft.
Das Schulzahnpflege-Kontrollheft begleitet die Schülerinnen und Schüler während der gesamten obligatorischen Schulzeit durch alle Klassen und wird von der Klassenlehrperson aufbewahrt. Beim Übertritt in eine andere Klasse oder beim Wechsel des Schulortes wird das Schulzahnpflege-Kontrollheft von der bisherigen Klassenlehrperson der neuen Klassenlehrperson übergeben. Am Ende der obligatorischen Schulzeit wird das Schulzahnpflege-Kontrollheft den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt.

